ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – B2C

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – B2C

 

  1. VERTRAGSGEGENSTAND

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede(s) aktuelle und zukünftige Angebot, Rechnung, Lieferung und Dienstleistungserbringung durch Premiers BV mit eingetragenem Sitz unter der Anschrift Vogelzangdreef 2, 8400 Oostende und Unternehmensregisternummer 0502.478.410 (nachfolgend „Premiers“) an Verbraucher sowie für jede Vereinbarung, die zwischen Premiers und einem Kunden geschlossen wird, unter Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden oder anderer ähnlicher Umstände.

 

„Kunde“ bezeichnet Verbraucher, die Waren von Premiers über den Webshop oder anderweitig bestellen oder kaufen oder die Dienstleistungen von Premiers in Anspruch nehmen.

 

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder Änderungen an diesen unterliegen der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von Premiers.

 

  1. ANGEBOT UND ANNAHME


Mit der Aufgabe einer Bestellung bei Premiers über den Webshop oder anderweitig stimmt der Kunde diesen Geschäftsbedingungen zu und ist an diese gebunden.

 

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen für ungültig erklärt werden oder gegen den Kunden ganz oder teilweise nicht geltend gemacht werden können, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen vollständig anwendbar und durchsetzbar.

 

Premiers behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Begründung abzulehnen. Premiers ist an eine Bestellung erst nach Ausgabe einer schriftlichen Bestellbestätigung an den Kunden gebunden. Durch die Aufgabe einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde endgültig und unwiderruflich, die bestellten Waren käuflich zu erwerben. Eine vollständige oder teilweise Stornierung der Bestellung durch den Kunden ist ungeachtet des in Artikel 10 geregelten Widerrufsrechts nicht möglich.

 

  1. PREISE

 

Die maßgeblichen Preise sind, soweit nicht anders festgelegt, die Preise, die im Webshop, Angebot oder Bestellformular angegeben sind. Alle Preise sind in Euro inklusive MwSt. ausschließlich möglicher Fracht-, Liefer-, Zoll- und Reservierungskosten angegeben. Die Abrechnung der Bestellungen erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung durch Premiers geltenden Preise.

 

Premiers behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.

 

  1. LIEFERUNG UND LIEFERZEITEN

Die angegebenen Lieferzeiten dienen lediglich zu Informationszwecken. Sie werden so weit wie möglich eingehalten. Die Überschreitung dieser Lieferzeiten gibt keinen Anlass zur Kündigung des Vertrags, Ablehnung der Waren und/oder Entschädigung des Kunden. Hat der Kunde die Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Bestellung erhalten, so ist er dennoch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Premiers nach ausdrücklicher Aufforderung durch den Kunden die Ware nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist liefert.

 

Die Waren sind zum Zeitpunkt der Lieferung abzunehmen.

 

Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine korrekte Lieferadresse anzugeben. Premiers kann nicht für Schäden und/oder (zusätzliche) Kosten haftbar gemacht werden, die sich aus der Angabe einer falschen Lieferadresse ergeben.

 

Soweit im Webshop oder im Angebot nichts anderes angegeben ist, gehen die Lieferkosten zu Lasten des Kunden.

 

Premiers setzt zur Lieferung der Waren an den Kunden externe Lieferunternehmen wie GLS ein. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Lieferung am vereinbarten Ort in Anwesenheit des Kunden oder eines vom Kunden benannten Dritten zu organisieren. Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung abwesend, hat er das für eine solche Situation anwendbare Verfahren des externen Lieferunternehmens zu befolgen.

 

Die Waren gelten als geliefert, sobald sie dem Kunden oder dem benannten Drittempfänger physisch übergeben wurden. Schlägt die Lieferung aufgrund eines Verschuldens des Kunden oder des benannten Drittempfängers fehl, so gehen die Kosten eines erneuten Lieferversuchs vollständig zu Lasten des Kunden.

 

  1. QUALITÄT DER WAREN – REKLAMATIONEN

Der Kunde hat die Waren bei Lieferung unverzüglich auf sichtbare Mängel zu untersuchen. Reklamationen in Verbindung mit Konformitätsabweichungen der Waren oder Lieferfehlern müssen Premiers innerhalb von zwei Monaten nach der Lieferung mittels eines Anschreibens übermittelt werden, das entweder per Post an den eingetragenen Firmensitz von Premiers oder per E-Mail an info@jeunepremier.be zu senden ist. Die Haftung von Premiers in dieser Hinsicht beschränkt sich ausschließlich auf die kostenlose Reparatur oder den Ersatz der nicht konformen Waren und beinhaltet keine Erstattung von Kosten oder Schäden.

 

Unterschiede in Farbe oder Farbton zwischen den Abbildungen oder Mustern und den gelieferten Waren sind unvermeidbar und stellen keinen Grund für die Ablehnung der Lieferung dar.

 

Nach Abnahme der gelieferten Waren oder Dienstleistungen ist die Haftung von Premiers, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf versteckte Mängel gemäß der gesetzlichen Gewährleistung für Waren laut Artikel 9 beschränkt. Premiers haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangene Gewinne.

 

  1. ZAHLUNG

Bei der Bestellung von Waren im Webshop von Premiers hat der Kunde unverzüglich den Preis für die bestellten Waren sowie etwaige Lieferkosten zu bezahlen. Die Waren dürfen erst versandt werden, wenn die Zahlung bei Premiers eingegangen ist.

 

Die Bezahlung von Rechnungsbeträgen hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum ist der Kunde automatisch und ohne vorherige Verzugsmeldung zur Zahlung Zinsen verpflichtet, die zum nach belgischem Recht vorgeschriebenen Satz (Zinssatz der belgischen Nationalbank) berechnet werden. Der Ablauf des Fälligkeitsdatums der Rechnung stellt an sich eine Verzugsmeldung gemäß Artikel 1139 des belgischen Zivilgesetzbuchs dar.

 

Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich per Einschreiben an den eingetragenen Sitz von Premiers zu senden.

 

  1. EIGENTUMSVORBEHALT – GEFAHRÜBERGANG

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Premiers, selbst wenn ein Zahlungsaufschub gewährt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt steht es Premiers frei, die Waren ohne Obligo zu veräußern. Der vorstehende Eigentumsvorbehalt ändert nicht die Tatsache, dass die Gefahr des Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung der Waren zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren auf den Kunden übergeht.

 

  1. GEISTIGES EIGENTUM

Premiers bleibt jederzeit Inhaber aller eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte des geistigen Eigentums an den Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Modellrechte, Patentrechte und Rechte an nicht patentiertem Know-how. Die Zahlung durch den Kunden stellt lediglich eine Vergütung für die gelieferten Waren dar und darf unter keinen Umständen als Vergütung für die Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums angesehen werden.

 

  1. GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

 

Gemäß den Gesetzen vom 21. September 2004 und 20. März 2022 über den Schutz von Verbrauchern beim Kauf von Konsumgütern haben Verbraucher Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung. Diese gesetzliche Gewährleistung gilt ab dem Tag der Lieferung an den Ersteigentümer für einen Zeitraum von 24 Monaten.

 

Premiers bittet seine Kunden, jeden Mangel, der zum Zeitpunkt der Lieferung nicht sichtbar war und/oder vernünftigerweise nicht bekannt sein konnte ("versteckter Mangel"), so schnell wie möglich nach seiner Entdeckung zu melden. Versteckte Mängel lösen nur dann einen Gewährleistungsfall aus, wenn der Anspruch innerhalb von zwei (2
) Monate, nachdem der Kunde den versteckten Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, per Brief oder E-Mail an Premiers übermittelt wird. Danach verfällt jegliches Recht auf Reparatur, Ersatz oder mögliche Entschädigung. Eine eventuelle Entschädigung darf den Preis der Waren nicht überschreiten.

 

Premiers haftet nicht für Mängel, die sich aus (i) falscher und/oder unsachgemäßer Verwendung der gelieferten Waren, (ii) Sturz-, Brand- oder Wasserschäden, (iii) höherer Gewalt, (iv) dem Verschulden, Vorsatz oder der Fahrlässigkeit des Kunden oder eines Dritten ergeben.

 

Die gesetzliche Gewährleistung beschränkt sich in jedem Fall auf die Reparatur oder den Ersatz der Waren und schließt unter anderem mittelbare Schäden, immaterielle Schäden, Rücksende- und Versandkosten aus, ohne dass der Kunde eine Entschädigung verlangen kann.

 

Mängel, die nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach dem Lieferzeitpunkt erkennbar werden, gelten, soweit der Kunde keine gegenteiligen Nachweise erbringt, nicht als versteckte Mängel.

 

  1. RÜCKTRITTSRECHT

 

Die Bestimmungen dieses Artikels 10 gelten nur für Kunden, die in ihrer Eigenschaft als Verbraucher Waren im Webshop oder anderweitig von Premiers kaufen und somit einen „Fernabsatzvertrag“ mit Premiers im Sinne von Artikel I.8.15° des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs abschließen.

 

Der Kunde hat das Recht, innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Tagen den Fernabsatzvertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, ohne dass ihm dadurch andere als die gesetzlich vorgesehenen Kosten entstehen. Dies bedeutet, dass der Kunde auf den Kauf verzichtet und die Waren an Premiers zurücksendet, woraufhin Premiers die erhaltene Zahlung (ggf. einschließlich der ursprünglichen Lieferkosten) zurückerstattet. Dies geschieht unbeschadet der Haftung des Kunden für eine etwaige Wertminderung der Waren, die sich aus einer Handhabung der Waren ergibt, die nicht erforderlich ist, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise der Waren zu bestimmen. Für diese Rückzahlung verwendet Premiers dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

Die Widerrufsfrist endet vierzehn (14) Tage nach dem Tag, an dem der Kunde oder der benannte Drittempfänger (nicht der Spediteur) die Waren physisch in Besitz nimmt oder bei Dienstleistungsverträgen an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wird.

 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde Premiers über seine Entscheidung, vom Vertrag zurückzutreten, durch eine unmissverständliche Mitteilung (wie z. B. ein per Post oder E-Mail versandtes schriftliches Schreiben) zu informieren. Der Kunde kann zu diesem Zweck das Muster-Widerrufsformular verwenden, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

 

Der Kunde muss die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem er Premiers über seine Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen, informiert, an Premiers zurücksenden.

 

Alle direkten Kosten, die bei der Rücksendung der Waren entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Falls der Kunde sich ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die von Premiers angebotene günstigste Art der Lieferung (Standardlieferung) entscheidet, sind etwaige zusätzliche Kosten ebenfalls vom Kunden zu tragen.

 

Falls der Kunde sein Widerrufsrecht ausübt, verpflichtet er sich, die Waren nach Möglichkeit in ihrer Originalverpackung zusammen mit sämtlichem zugehörigem Zubehör und dem Kaufbeleg zurückzusenden.

 

Der Kunde trägt die volle Beweislast für die Ausübung des Widerrufsrechts.

 

Der Kunde darf das Widerrufsrecht u. a. nicht bei folgenden Arten von Waren ausüben:

 

  • Waren, die gemäß den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt oder eindeutig personalisiert wurden;
  • Waren in geschlossener Verpackung, die aus Gesundheitsschutz- oder Hygienegründen nicht zur Rücksendung geeignet sind, deren Verpackung nach der Lieferung geöffnet wurde; und
  • Waren, die sich nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gegenständen vermischt haben.

 

  1. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Im Falle einer Streitigkeit liegt die ausschließliche Zuständigkeit bei den Gerichten von Ostend, es sei denn, Premiers wählt das gemäß Artikel 624 des belgischen Justizgesetzbuchs zuständige Gericht.

Sowohl für die vertraglichen als auch die außervertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen Premiers und dem Kunden gilt ausschließlich belgisches Recht.